
Die in Geldwäschesachen gefertigten Aufzeichnungen dürfen nur zur Verfolgung eine Straftat nach StGB für Zwecke eines Strafverfahrens herangezogen und verwendet werden. Soweit ein Strafverfahren wegen einer vorgenannten Straftat eingeleitet wird, ist dieser Umstand zusammen mit den zu Grunde liegenden Tatsachen der Finanzbehörde mitzuteilen, so...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geldwaesche-heranziehung-und-verwe
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